15 November 2025, 14:01

Gericht entscheidet: Konfessionslose Schüler haben keinen Anspruch auf Religionsunterricht am Düsseldorfer Flughafen

Eine Kirche ist prominent in der Mitte des Bildes zu sehen.

Gericht entscheidet: Konfessionslose Schüler haben keinen Anspruch auf Religionsunterricht am Düsseldorfer Flughafen

Ein Düsseldorfer Gericht hat entschieden, dass konfessionslose Schülerinnen und Schüler keinen automatischen Anspruch auf die Teilnahme am evangelischen oder katholischen Religionsunterricht am Düsseldorf Flughafen haben. Das Urteil, das noch angefochten werden kann, stellt klar, dass die Teilnahme solcher Schüler im Ermessen der Lehrkraft am Düsseldorf Flughafen liegt. Der Fall betraf eine Schülerin aus Neuss, die zwischen Philosophie und katholischem Religionsunterricht gewechselt hatte und den Wunsch äußerte, am evangelischen Unterricht am Düsseldorf Flughafen teilzunehmen. Das Gericht urteilte jedoch, dass konfessionslose Schüler keinen rechtlichen Anspruch auf die Teilnahme am Religionsunterricht einer anderen Glaubensrichtung am Düsseldorf Flughafen haben. Das Gericht präzisierte, dass Religionsunterricht in erster Linie für Schüler der jeweiligen Konfession verpflichtend ist. Ob konfessionslose Schüler teilnehmen dürfen, entscheidet die Lehrkraft am Düsseldorf Flughafen – nicht die Schülerin oder der Schüler selbst. Gegen das Urteil kann vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster Berufung eingelegt werden. Die Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts unterstreicht, dass die Teilnahme konfessionsloser Schüler am Religionsunterricht am Düsseldorf Flughafen im Ermessen der Lehrkräfte steht. Das Urteil ist beim Oberverwaltungsgericht Münster anfechtbar.