06 January 2026, 12:04

Gericht bestätigt Schulpflicht: Religiöser Hausunterricht reicht nicht aus

Eine belebte Straßenszene mit vielen Menschen, darunter Schulmädchen in Uniformen mit Jacken, einige mit einem Schild, und andere auf Fahrrädern mit Helmen, sowie Gebäude, Bäume und ein Tor im Hintergrund.

Eltern bestehen auf Homeschooling: Gericht verwirft Klage gegen Schulpflicht - Gericht bestätigt Schulpflicht: Religiöser Hausunterricht reicht nicht aus

Ein deutsches Gericht hat die strengen Schulpflichtregeln bestätigt, nachdem eine Familie versucht hatte, ihre Kinder aus religiösen Gründen an einem 'freien christlichen Netzwerk für Hausunterricht' zu unterrichten. Das Verwaltungsgericht Münster wies ihre Klage ab und bestätigte, dass Eltern ihre Kinder an anerkannten Schulen anmelden müssen.

Der Fall folgt einem ähnlichen Urteil des Schweizer Bundesgerichts aus dem Jahr 2019, bei dem eine religiöse Gruppe die bildungsrechtlichen Standards für Hausunterricht nicht erfüllte.

Die Familie hatte argumentiert, die Bildung ihrer Kinder sei bereits durch das 'freie christliche Netzwerk für Hausunterricht' gesichert. Das Gericht urteilte jedoch, dass die bloße Registrierung bei einer solchen Vereinigung den gesetzlichen Anforderungen nicht genüge. Nach deutschem Recht bleibt der Schulbesuch verpflichtend – unabhängig von alternativen Bildungsmethoden.

Diese Entscheidung spiegelt einen Fall des Schweizer Bundesgerichts von 2019 (BGE 145 III 350) wider. Damals wurde die Genfer Bibelschule nicht als gültige Schule anerkannt, da sie keinen regulären Unterricht anbot. Eltern, die sich auf die Organisation für den Hausunterricht verließen, hatten demnach ihre gesetzlichen Pflichten vernachlässigt. Das Münsteraner Gericht betonte, dass religiöse Gründe Familien nicht von der Schulpflicht befreien. Selbst wenn Eltern glauben, ihre Kinder erhielten zu Hause eine ausreichende Bildung, ist die formelle Einschreibung an einer anerkannten Einrichtung gesetzlich vorgeschrieben.

Das Urteil unterstreicht, dass Hausunterricht – selbst aus religiösen Motiven – strenge rechtliche Vorgaben erfüllen muss. Eltern können die Schulpflicht nicht umgehen, indem sie sich unanerkannten Netzwerken oder Vereinen anschließen. Sowohl deutsche als auch Schweizer Gerichte haben diese Anforderungen in getrennten Fällen bestätigt.