20 December 2025, 21:04

GAG Köln verordnet Mietern Raumtemperatur

Ein Wohnzimmer mit einem Tisch und Blumentopf im Vordergrund, umgeben von Stühlen, Sofas und einem mit einer weißen Decke bedeckten Tisch im Hintergrund, gerahmte Bilder an der Wand, von der Decke hängende Lampen und Vorhänge mit einem Fenster links.

GAG Köln verordnet Mietern Raumtemperatur

Kölner Wohnungsbaugesellschaft GAG schreibt Raumtemperaturen für Mieter vor

Teaser: 20 Grad tagsüber, 17 Grad nachts: Die Kölner Wohnungsbaugesellschaft GAG hat in fast allen ihren Wohnungen die Heizung gedrosselt.

19. Dezember 2025, 17:25 Uhr

Die Kölner Wohnungsbaugesellschaft (GAG) hält seit der Energiekrise 2023 in nahezu allen ihren Wohnungen die Heiztemperaturen auf niedrigem Niveau. Tagsüber werden nun 20 Grad Celsius vorgegeben, nachts sinkt die Temperatur auf 17 Grad. Besonders ältere Mieter klagen über kalte Wohnungen, während Pflegeeinrichtungen etwas wärmer bleiben.

Die reduzierte Beheizung war als Maßnahme während der Energiekrise eingeführt worden und gilt weiterhin. Die GAG begründete den Schritt in einem Schreiben mit dem Titel „Die Energiekrise gemeinsam meistern“ und verwies auf die Notwendigkeit von Kosteneinsparungen und einem verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen. Ein Sprecher, Jörg Fleischer, bestätigte später, dass keine Pläne bestünden, die Temperaturen wieder anzuheben.

Einige Mieter, darunter Jürgen Eil und Karin Weiland, berichten, dass sich ihre Wohnungen inzwischen unangenehm kalt anfühlten. Nach einer kürzlichen Überprüfung der Heizungsrohre in bestimmten Gebäuden konnte für einige Bewohner jedoch eine leichte Verbesserung erreicht werden. Der Rechtsexperte Dr. Martin Kallinski erklärte, dass Vermieter lediglich die gesetzlichen Mindeststandards einhalten müssten – in der Regel 20 bis 22 Grad tagsüber. Zwar hätten Mieter kein Recht auf höhere Temperaturen, doch kritisierte er, dass die GAG die Bewohner vor der Umstellung nicht konsultiert habe. Nur in Demenz-Wohngruppen, Kindertagesstätten und Seniorenheimen liegen die Temperaturen knapp über den neuen Vorgaben.

Die Regelung bleibt vorerst bestehen. Die GAG beruft sich auf finanzielle Verantwortung und Energieeffizienz. Ältere Mieter in Standardwohnungen müssen weiterhin mit kühleren Innentemperaturen leben, während in Pflegeeinrichtungen etwas mehr Wärme herrscht. Rechtliche Handlungsmöglichkeiten für die Bewohner bleiben begrenzt, da die aktuellen Temperaturen die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen.