FKS kontrolliert bundesweit Hotels und Gastronomie auf illegale Beschäftigung und Mindestlohn
Felix SchneiderFKS kontrolliert bundesweit Hotels und Gastronomie auf illegale Beschäftigung und Mindestlohn
Die Finanzkontrolle illegaler Arbeit (FKS) führt derzeit bundesweit unangekündigte Kontrollen in der Hotel- und Gastronomiebranche durch. Mit über 2.600 Mitarbeitenden prüft die Behörde, ob Unternehmen die Arbeitsgesetze und Sozialversicherungsvorschriften einhalten. Die Ergebnisse der heutigen Schwerpunktkontrollen werden zu Beginn kommender Woche veröffentlicht.
Im Mittelpunkt steht die Überprüfung, ob Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde zahlen, der seit dem 1. Januar 2025 gilt. Zudem kontrollieren die Prüfer die Arbeitszeitaufzeichnungen, um sicherzustellen, dass sie den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Besonderes Augenmerk liegt auf den Sozialabgaben und einem möglichen Missbrauch von Sozialleistungen. Die FKS befragt Beschäftigte und sichtet Lohn- und Finanzunterlagen auf Unstimmigkeiten. Darüber hinaus wird geprüft, ob Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – wie gesetzlich vorgeschrieben – gültige Ausweisdokumente mitführen und vorlegen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte. Die Hotel- und Gastronomiebranche, einer der größten und personalintensivsten Wirtschaftszweige Deutschlands, steht bei dieser Kontrollwelle besonders im Fokus.
Die FKS wird ihre Erkenntnisse zu Beginn der kommenden Woche veröffentlichen. Bei Verstößen gegen die Vorschriften drohen Unternehmen Sanktionen. Ziel der Kontrollen ist es, die Einhaltung von Lohn-, Arbeitszeit- und Beschäftigungsgesetzen in der Branche durchzusetzen.






