13 December 2025, 20:02

Finanzgericht korrigiert Grundstücksbewertung: Hausbesitzer sparen Tausende Euro Steuern

Trockenes Gras und verstreute Blätter auf dem Boden.

Finanzgericht korrigiert Grundstücksbewertung: Hausbesitzer sparen Tausende Euro Steuern

Hausbesitzer zahlen Grundsteuer – für Bauland, der Garten ist es nicht: Gericht gibt Steuerzahler gegen Finanzamt recht

Teaser: Die Hausbesitzer leben auf einem Wohngrundstück am Rand einer Siedlung im Außenbereich. Es geht um ein angrenzendes Grundstück.

Ein jahrelanger Streit um die Bewertung von Grund und Boden endete mit einem Sieg für zwei Hausbesitzer in der Nähe von Düsseldorf. Das Ehepaar wehrte sich gegen die Einstufung eines benachbarten Grundstücks durch das Finanzamt, das dieses als baureifes Land und nicht als Agrarfläche bewertet hatte. Das Düsseldorfer Finanzgericht gab den Klägern nun recht und senkte den steuerpflichtigen Wert des Grundstücks um über 90 %.

Die Hausbesitzer bewohnen ein Wohnanwesen am Rand ihrer Siedlung, wo ihr eigenes Land mit 125 Euro pro Quadratmeter veranschlagt wird. Im Mittelpunkt des Streits stand ein angrenzendes, 1.020 Quadratmeter großes Grundstück, das das Finanzamt als baureifes Gelände in einer Außenbereichszone klassifiziert hatte. Nach dieser Einordnung setzte das Amt den Wert auf 90 Euro pro Quadratmeter fest – was zu einer steuerlichen Bemessungsgrundlage von 91.800 Euro führte.

Mit dem Urteil muss das Finanzamt das Grundstück nun zum deutlich niedrigeren landwirtschaftlichen Bodenrichtwert neu bewerten. Dadurch verringert sich die künftige Grundsteuerlast der Hausbesitzer für das Nachbargrundstück erheblich. Der Fall schafft zudem einen Präzedenzfall für ähnliche Auseinandersetzungen um die Flächeneinstufung in Außenbereichen.