31 January 2026, 02:01

Falsche Renten-Mythen über ukrainische Geflüchtete verbreiten sich viral – die Fakten

Ein gerahmtes deutsches Bankzertifikat mit einem ernsten Mann in Anzug und Krawatte, mit Text und einem Stempel.

Falsche Renten-Mythen über ukrainische Geflüchtete verbreiten sich viral – die Fakten

Ein virales Video verbreitet falsche Behauptungen darüber, dass ukrainische Geflüchtete in Deutschland Renten erhalten, ohne jemals in das System eingezahlt zu haben. Die irreführenden Informationen wurden von einem lokalen Politiker aus Witten, Nordrhein-Westfalen, namens Michael Hasenkamp geteilt.

Im Video wird zudem fälschlicherweise behauptet, Ukrainer könnten mit 60 in Rente gehen, während Deutsche bis 67 warten müssten – was den aktuellen Regelungen nicht entspricht.

Laut dem Video profitieren über 3,2 Millionen Rentner in Deutschland von Sozialversicherungsabkommen mit anderen Ländern. Diese Zahl ist jedoch irreführend, da solche Abkommen keine Rentenansprüche ohne vorherige Beitragszahlungen gewähren.

Das noch nicht von der Ukraine ratifizierte Abkommen zwischen Deutschland und der Ukraine würde Ukrainern weder ein früheres Renteneintrittsalter ermöglichen noch Renten ohne Einzahlungen gewähren. Falls es in Kraft tritt, würde es stattdessen Doppelversicherungen vermeiden und es Menschen erlauben, Beitragszeiten aus beiden Ländern zusammenzurechnen. Dennoch bliebe das reguläre Renteneintrittsalter für alle gültig.

Ausnahmen gibt es etwa für (Spät-)Aussiedler, die unter bestimmten Bedingungen Renten ohne vorherige Beiträge erhalten können. Doch nach dem geplanten Abkommen würden Renten nur an diejenigen ausgezahlt, die die Mindestversicherungszeit erfüllen – unabhängig davon, wo sie leben.

Die Behauptungen im Video ignorieren diese Fakten und führen zu Verwirrung darüber, wie Renten für Geflüchtete und ausländische Staatsbürger in Deutschland funktionieren.

Das nicht ratifizierte Abkommen zwischen Deutschland und der Ukraine ändert weder das Renteneintrittsalter noch die Beitragsregeln. Renten würden nur an diejenigen gezahlt, die die erforderliche Versicherungsdauer erfüllt haben – sei es durch deutsche Beiträge oder durch kombinierte Zeiten aus anderen Ländern.

Die falschen Behauptungen im Video wurden zwar widerlegt, doch die Falschinformationen verbreiten sich weiterhin im Netz.