EU-Emissionshandel: Reformpläne begünstigen die chemische Industrie
Felix SchneiderEU-Emissionshandel: Reformpläne begünstigen die chemische Industrie
EU-Kommission legt erste Reformvorschläge für den Emissionshandel vor
Die Europäische Kommission wird an diesem Mittwoch ihre ersten Vorschläge zur Reform des EU-Emissionshandelsystems (EU-ETS) vorstellen. Aktuelle politische Weichenstellungen deuten auf einen gemäßigteren Kurs hin – insbesondere zugunsten der chemischen Industrie. Anpassungen der Benchmarks und der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten sollen nun in einer vierwöchigen Konsultationsphase diskutiert werden, bevor im April endgültige Entscheidungen fallen.
Die Haltung der Kommission hat sich in den vergangenen Jahren gewandelt: Statt einer strikten Verschärfung plant sie nun nur noch geringfügige Korrekturen der Referenzwerte für die kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten. Diese Änderungen gelten rückwirkend ab diesem Jahr und werden nach einer Stellungnahme des Klimawandelsausschusses im April umgesetzt.
Ein zentrales Anliegen von Industrie und Bundesregierung wurde damit erfüllt: die Überprüfung der Ausweich-Benchmarks für Wärme und Brennstoffe noch vor der ETS-Reform 2026. Zudem wird die Kommission die Marktstabilitätsreserve (MSR) stärken und die Nutzung von CO₂-Abscheidung und -Verwertung in das System integrieren. Auffällig ist, dass die dauerhafte Streichung von Zertifikaten innerhalb der MSR nun entfällt.
Evonik-Chef Christian Kullmann hatte zuvor gefordert, das ETS entweder abzuschaffen oder grundlegend zu reformieren. Gemeinsam mit dem EU-Abgeordneten Peter Liese verfasste er einen Gastbeitrag im Handelsblatt, in dem er pragmatische Kompromisse anmahnte. Ihr Argument: Klimaziele müssten mit der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in Einklang gebracht werden.
Die Reformen treten nun in eine vierwöchige Konsultationsphase ein, bevor im April offizielle Vorschläge vorgelegt werden. Die chemische Industrie profitiert von angepassten Benchmarks und dem Verzicht auf Zertifikatstreichungen. Die Änderungen markieren eine deutliche Hinwendung zu den Belangen der Wirtschaft – bei gleichzeitiger Beibehaltung des ETS-Rahmens.






