Ehemalige 1N-Telecom-Kunden erhalten fragwürdige Forderungen von TPI Investment
Admin UserEhemalige 1N-Telecom-Kunden erhalten fragwürdige Forderungen von TPI Investment
Essener Firma TPI Investment fordert ehemalige 1N-Telecom-Kunden mit außergerichtlichen Vergleichsangeboten zur Kasse
Die in Essen ansässige TPI Investment verschickt derzeit außergerichtliche Zahlungsaufforderungen an ehemalige Kunden des Telekommunikationsanbieters 1N Telecom. Die Forderungen belaufen sich auf pauschal 200 Euro – verbunden mit der Drohung, im Falle einer Nichtzahlung höhere Summen geltend zu machen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von 1N Telecom für unwirksam erklärte, sofern diese den Kunden lediglich über einen Internetlink in Papierform zugänglich gemacht wurden.
Das BGH-Urteil geht auf einen Rechtsstreit zwischen 1N Telecom und einem Kunden zurück, der eine angebliche Tarifumstellung bestritt. Das Landgericht Leipzig gab dem Beklagten recht und stellte fest, dass kein rechtlich wirksamer Vertrag zustande gekommen sei. Dennoch wird dem Unternehmen vorgeworfen, weiterhin aggressive Methoden anzuwenden, um Verbraucher zu Zahlungen zu drängen.
TPI Investment hat die strittigen Forderungen von 1N Telecom übernommen und treibt nun von ehemaligen Kunden beträchtliche Summen ein. Betroffene erhalten Post von dem Inkassodienstleister, was zu einer Welle von Beschwerden und Anfragen führt. Verbraucherschützer verurteilen die Vergleichsangebote als "dreist und inakzeptabel" – ohne jede rechtliche Grundlage, auf sie einzugehen.
Zudem waren Kunden von 1N Telecom wiederholt mit unerwünschter Werbung und gefälschten Gewinnspielbenachrichtigungen konfrontiert worden. Viele wurden in die Irre geführt und zahlten für Leistungen, die sie nie tatsächlich nutzten – oft, nachdem sie zuvor Kunden der Deutschen Telekom gewesen waren. Einige Verbraucher mussten sogar Beträge von bis zu 500 Euro begleichen, obwohl sie ihr Widerrufsrecht ausgeübt oder die Verträge angefochten hatten.
Das Vorgehen von TPI Investment sowie die früheren Praktiken von 1N Telecom sorgen bei Verbraucherschützern für erhebliche Besorgnis. Die vom BGH festgestellte Unwirksamkeit der AGB unterstreicht zudem die Fragwürdigkeit der Forderungen. Betroffene Verbraucher wird geraten, rechtlichen Beistand zu suchen und die Vergleichsangebote keinesfalls vorschnell oder ohne gründliche Prüfung anzunehmen.