Combat-18-Verfahren eingestellt: Neonazis zahlen statt ins Gefängnis zu gehen
Charlotte SimonProzess gegen rechtsextremistische Gruppe Combat 18 in Dortmund vorerst ausgesetzt - Combat-18-Verfahren eingestellt: Neonazis zahlen statt ins Gefängnis zu gehen
Ein Dortmunder Gericht hat das Verfahren gegen vier mutmaßliche Anführer der verbotenen rechtsextremen Gruppe Combat 18 vorläufig eingestellt. Die Entscheidung folgt einer zweijährigen Ermittlung zu neonazistischen Aktivitäten in ganz Deutschland. Jeder der Angeklagten muss nun bis Mitte August 500 Euro an eine Kinderhilfsorganisation zahlen, um weitere rechtliche Konsequenzen abzuwenden.
Die vier Männer gehörten zu 17 mutmaßlichen Mitgliedern, die im April 2022 bei einer bundesweiten Razzia gegen neonazistische Netzwerke festgenommen worden waren. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen vor, die Gruppe trotz des Verbots von Combat 18 im Jahr 2020 – wegen der Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts und der Untergrabung der verfassungsmäßigen Ordnung Deutschlands – mindestens bis zum Frühjahr 2022 weitergeführt zu haben.
Einer der Angeklagten soll die Führung übernommen und 14 geheime Treffen sowie ein Aufnahmeritual organisiert haben, bei dem Neumitglieder über NS-Ideologie geprüft wurden. Zwei weitere sollen die Planung und Koordination dieser Initiationszeremonien verantwortet haben. Ein vierter Mann wird beschuldigt, rechtsextreme Konzerte veranstaltet und Merchandise-Artikel mit Symbolen der Gruppe verkauft zu haben.
Das Gericht begründete die Aussetzung mit der langen Verfahrensdauer und der Wahrscheinlichkeit, dass eher Geldstrafen als Haftstrafen verhängt worden wären. Falls die Angeklagten die Zahlungsfrist einhalten, wird das Verfahren endgültig eingestellt.
Die vorläufige Einstellung bedeutet, dass es vorerst keine Verurteilungen gibt – vorausgesetzt, die vier Männer erfüllen die finanzielle Auflage. Combat 18 bleibt in Deutschland verboten, und die Behörden beobachten weiterhin neonazistische Netzwerke. Ob der Fall endgültig fallen gelassen wird, hängt davon ab, ob die Angeklagten die gerichtliche Auflage bis zum August-Termin erfüllen.