Chefarzt klagt gegen Abtreibungsverbot in katholischem Krankenhaus
Moritz NeumannChefarzt vs. Klinik: Anhaltender Streit um Abtreibungsverbot - Chefarzt klagt gegen Abtreibungsverbot in katholischem Krankenhaus
Ein langjähriger Rechtsstreit um Abtreibungsrechte in einem katholisch geführten Krankenhaus wird im kommenden Monat fortgesetzt. Chefarzt Joachim Volz legt Berufung gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts ein, das das strikte Verbot des Krankenhauses für die meisten Schwangerschaftsabbrüche bestätigte. Im Mittelpunkt des Konflikts steht die Frage, ob die Krankenhausrichtlinie die ärztliche Einschätzung und die Patientenrechte nach deutschem Recht außer Kraft setzt.
Der Streit begann, nachdem das Lippstädter Krankenhaus mit einem katholischen Träger fusionierte, der strengere Auflagen für Abtreibungen einführte. Zuvor hatten Volz und sein Team medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt, sofern dies erforderlich war. Nach den neuen Regeln erlaubt das Krankenhaus Abtreibungen nun nur noch, wenn das Leben oder die körperliche Gesundheit der Schwangeren ernsthaft gefährdet ist.
Die Berufungsverhandlung wird entscheiden, ob die Krankenhausrichtlinie Bestand hat oder ob Volz’ Argumente zu medizinischer Ethik und rechtlichen Ansprüchen durchdringen. Ein Urteil zu seinen Gunsten könnte einen Präzedenzfall für andere katholische Einrichtungen in Deutschland schaffen. Das Ergebnis wird zudem klären, inwieweit religiös gebundene Arbeitgeber medizinische Leistungen in ihren Einrichtungen einschränken dürfen.