03 March 2026, 00:21

Bundesweite Neuregelung: Wie Hofabfindungen ab 2025 fairer berechnet werden

Ein altes Dokument mit einer Zeichnung eines Hofes in einem Feld, umgeben von Häusern, Bäumen und einem Himmel, mit der Aufschrift "Surgensburg, Deutschland - Landschaft eines Hofes".

Bundesweite Neuregelung: Wie Hofabfindungen ab 2025 fairer berechnet werden

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts setzt neue Maßstäbe für die Berechnung der Verfahrenswerte in Fällen der Hofabfindung. Die Entscheidung, die ab 2025 bundesweit gilt, beendet eine langjährige Debatte darüber, wie der Verfahrenswert bei der Löschung eines Hofvermerks nach der Höfeordnung zu bemessen ist. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand der Antrag eines Landwirts auf Streichung des Hofvermerks, wobei das Gericht den Wert schließlich auf 81.285 Euro festsetzte – deutlich unter der ursprünglichen Forderung des Rechnungsprüfers in Höhe von 185.400 Euro.

Der Streit begann, als ein Landwirt die Löschung eines Hofvermerks nach der Höfeordnung beantragte. Das zuständige Amtsgericht hatte den Verfahrenswert zunächst auf 14.000 Euro festgelegt. Der zuständige Landesrechnungshof widersprach jedoch und bestand auf einen deutlich höheren Betrag von 185.400 Euro.

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Der Fall gelangte schließlich vor das Oberlandesgericht, das die vorgebrachten Argumente sorgfältig prüfte. Zwar wurde die Beschwerde für zulässig erklärt, doch lehnte das Gericht die Forderung des Rechnungsprüfers ab. Stattdessen entschied es, dass sich der Verfahrenswert künftig an zehn Prozent des Verkehrswerts der Immobilie orientieren solle – und nicht, wie bisher, am veralteten Einheitswert.

Gemäß § 36 des Gerichts- und Notarkostengesetzes stellte das Gericht klar, dass der Verkehrswert die richtige Berechnungsgrundlage darstelle. Zudem könne in Einzelfällen eine Kürzung um mit dem Grundstück verbundene Belastungen erfolgen. Der endgültige Verfahrenswert wurde auf 81.285 Euro festgesetzt, ein Betrag, den das Gericht für angemessen und verhältnismäßig hielt.

Dieses Urteil schafft nun eine einheitliche Vorgehensweise in allen Bundesländern. Ab 2025 wird der Verfahrenswert für solche Anträge an den landwirtschaftlichen Wert des Hofes geknüpft, der durch ein Sachverständigengutachten ermittelt wird. Die Entscheidung zielt darauf ab, die Berechnung von Verfahrenskosten bundesweit zu vereinheitlichen und bisherige Unterschiede bei der Bewertung solcher Fälle zu beseitigen.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts klärt, wie künftig Verfahrenswerte bei der Löschung von Hofvermerken berechnet werden. Durch die Anbindung an zehn Prozent des Marktpreises sorgt das Urteil für ein faireres und berechenbareres System. Die Neuregelung tritt 2025 in Kraft und gilt einheitlich in ganz Deutschland.