18 December 2025, 16:02

Bundesverwaltungsgericht: Syrer scheitert mit Einbürgerung wegen fehlendem Passnachweis

Nahaufnahme eines Identitätsausweises mit der amerikanischen Flagge und der Aufschrift "Critical Licence" auf der Vorderseite.

Richterspruch: In der Regel ist ein Identitätsnachweis für die Einbürgerung in Deutschland erforderlich - Bundesverwaltungsgericht: Syrer scheitert mit Einbürgerung wegen fehlendem Passnachweis

Überschrift: Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Pflicht für Einbürgerung in Deutschland

Teaser: Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Pflicht für Einbürgerung in Deutschland

Vorspann: Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Pflicht für Einbürgerung in Deutschland

Veröffentlichungsdatum: 18. Dezember 2025, 14:49 Uhr

Artikeltext:

Ein Syrer, der seit 2014 in Deutschland lebt, scheiterte wiederholt mit seinem Antrag auf Einbürgerung, nachdem er sich weigerte, einen syrischen Pass vorzulegen. Sein Fall gelangte bis vor das Bundesverwaltungsgericht, das entschied, dass Pässe weiterhin der primäre Identitätsnachweis für die Einbürgerung bleiben. Damit wurde ein früheres Urteil aufgehoben, das seinen Antrag noch unterstützt hatte.

Der Mann, dessen Familie einst im Besitz syrischer Pässe war, argumentierte, dass eine Verlängerung dieser Dokumente unpraktikabel und unsicher sei. Die Papiere waren abgelaufen, von der früheren syrischen Regierung ausgestellt und erforderten einen Antrag auf Arabisch. Er behauptete, dieses Verfahren sei undurchführbar, und verweigerte daher die Vorlage eines syrischen Passes bei seinem Einbürgerungsantrag.

Die Behörden in Mettmann, Nordrhein-Westfalen, lehnten seinen Antrag aus diesen Gründen ab. Sie bestanden darauf, dass Antragsteller bei der Überprüfung ihrer Identität mitwirken müssen und nur diejenigen, die nachweisen können, dass sie keinen Pass beschaffen können, auf alternative Ausweisdokumente ausweichen dürfen.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Haltung und erklärte, Pässe seien "staatlich ausgestellte Dokumente mit internationaler Anerkennung", die die Staatsangehörigkeit rechtlich bestätigen. Nur wenn die Beschaffung eines Passes tatsächlich unmöglich sei, könnten Ersatzdokumente wie Reiseausweise oder amtliche Lichtbildausweise akzeptiert werden.

Ein niedrigeres Gericht in Düsseldorf hatte sich zunächst auf die Seite des Antragstellers gestellt und Mettmann angewiesen, ihm die Staatsbürgerschaft zu gewähren. Das Bundesverwaltungsgericht hob diese Entscheidung jedoch auf und verwies den Fall zur erneuten Prüfung nach Düsseldorf zurück, da die bisherigen Angaben unzureichend seien.

Das Urteil unterstreicht die strengen Anforderungen an die Identitätsprüfung bei Einbürgerungsanträgen in Deutschland. Wer keinen Pass vorlegen kann, muss nun nachweisen, dass die Beschaffung eines solchen tatsächlich unmöglich ist. Der Fall des Mannes wird in Düsseldorf erneut geprüft, wobei zusätzliche Beweise über seine Berechtigung entscheiden könnten.