Bundesverwaltungsgericht kippt Urteil: Kölner Volksbühne-Streit geht in nächste Runde
Moritz NeumannNachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Bundesverwaltungsgericht kippt Urteil: Kölner Volksbühne-Streit geht in nächste Runde
Streit um Kölner Volksbühne: Bundesverwaltungsgericht verweist Fall zurück
Der langjährige Konflikt zwischen dem Kölner Volksbühne-Theater und einem Anwohner hat eine neue Wendung genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall zur erneuten Prüfung an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen. Das ursprüngliche Urteil, das eine Baugenehmigung für eine nahegelegene Wohnung blockiert hatte, wurde als unvollständig bewertet.
Auslöser des Streits war der Widerstand des Freien Volksbühne e.V. gegen Pläne, Teile einer ehemaligen Druckerei in eine Wohnung umzuwandeln. Die Theatergemeinschaft argumentierte, dass Lärm von Abendveranstaltungen künftige Bewohner stören würde. Im Juni 2024 gab das Münsteraner Gericht dem Verein recht und widerrief die Baugenehmigung wegen Lärmbedenken.
Die Volksbühne, die 2022 in das ehemalige Millowitsch-Theater gezogen war, hat seitdem das kulturelle Leben im Stadtteil Raderberg belebt. Veranstaltungen und Workshops brachten die Nachbarschaft zusammen, doch einige Anwohner beschwerten sich über Lärm und Parkplatzprobleme. Bis 2025 hatten Schallschutzmaßnahmen und Verkehrsanpassungen die meisten Spannungen jedoch entschärft.
Nun urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass sich das Münsteraner Gericht zu stark auf Lärmrichtlinien gestützt habe. Es ordnete eine neue Verhandlung an, in der alle relevanten Fakten berücksichtigt werden müssen, bevor ein endgültiges Urteil gefällt wird.
Der Fall geht zurück an das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster. Eine umfassendere Bewertung der Sachlage muss nun erfolgen, bevor über die Baugenehmigung entschieden wird. Das Ergebnis wird zeigen, ob der Wohnungsumbau vorankommt oder auf weitere rechtliche Hürden stößt.






