Bundesrat verschärft Tierschutz bei Lebendtier-Exporten in Drittländer
Moritz NeumannBundesrat verschärft Tierschutz bei Lebendtier-Exporten in Drittländer
Der deutsche Bundesrat hat Maßnahmen ergriffen, um den Tierschutz bei Lebendtierexporten in Drittländer außerhalb der EU zu stärken. Am 26. September 2025 verabschiedete er einen Beschluss, der strengere EU-weite Vorschriften fordert. Der Schritt folgt auf wiederholte Verstöße beim Transport von Nutztieren in Drittstaaten, insbesondere nach Algerien und in die Türkei.
Der von Nordrhein-Westfalen eingebrachte Beschluss deckt Lücken in der aktuellen Umsetzung auf. Den Behörden fehlen bisher die Befugnisse, um bei bekannten Tierschutzverstößen während des Transports einzugreifen. In den vergangenen Jahren wurden schwere Fälle dokumentiert, darunter der Export irischer Nutztiere nach Algerien im November 2025 sowie ein tödlicher Vorfall an Bord der Spiridon II, bei dem österreichische Rinder auf dem Weg in die Türkei extremen Bedingungen ausgesetzt waren.
Der Bundesrat setzt sich für rechtlich verbindliche EU-Regelungen ein, um diese Schlupflöcher zu schließen. Künftige tierärztliche Gesundheitszeugnisse müssen klare Tierschutzstandards enthalten. Exporte sollen nur noch genehmigt werden, wenn das Zielland sich offiziell zum Terrestrischen Tierschutzcode der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) bekennt. Zudem fordert der Beschluss die EU-Kommission auf, Verstöße zu untersuchen und Exporte bis zur Behebung der Mängel auszusetzen.
Zusätzlich verlangt der Bundesrat von der Bundesregierung, ihre Entscheidung aus dem Jahr 2023 zu überprüfen, wonach bilaterale tierärztliche Bescheinigungen für den Export von Zuchttieren zurückgezogen wurden. Diese Bescheinigungen hatten zuvor zumindest eine gewisse Kontrolle über Lieferungen in Hochrisikoländer ermöglicht.
Die neuen Maßnahmen zielen darauf ab, weitere Tierschutzverstöße im Lebendtierhandel zu verhindern. Sollten sie umgesetzt werden, erhielte die EU-Kommission die Befugnis, Exporte zu stoppen, wenn die Standards nicht eingehalten werden. Der Beschluss geht nun an die Bundesregierung zur Prüfung – mit potenziellen Auswirkungen auf künftige Handelsabkommen und deren Durchsetzung.






