Bundesnetzagentur plant frühere Streichung der Netzentgelt-Befreiung für Speicherbetreiber
Charlotte SimonBundesnetzagentur plant frühere Streichung der Netzentgelt-Befreiung für Speicherbetreiber
Die Bundesnetzagentur prüft im Rahmen des AgNes-Prozesses die künftige Gestaltung der Netzentgelte für Batteriespeicher. Die derzeitige vollständige Befreiung für Speicherbetreiber gilt zwar noch bis 2029, doch mit Änderungen ist bereits vor dem ursprünglich vorgesehenen Stichtag 2045 zu rechnen. Branchenverbände und Regulierungsbehörden haben nun Vorschläge eingereicht, wie die Gebühren nach Ablauf der Befreiung strukturiert werden sollen.
Die Behörde bestätigte, dass die vollständige Befreiung von Netzentgelten für Speicherbetreiber bis 2029 bestehen bleibt – insgesamt also 20 Jahre. Eine Verlängerung des aktuellen Systems bis 2045, wie zunächst geplant, schloss sie jedoch aus. Als Begründung führte die Bundesnetzagentur an, die Neuregelung der Netzentgelte 2023 habe ihr mehr Spielraum gegeben. Investoren sollten damit signalisiert werden, dass Anpassungen wahrscheinlich seien.
Branchenverbände wie der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) haben Modelle für die künftige Kostenverteilung bei Speicherkapazitäten vorgelegt. Dazu gehören feste kapazitätsbasierte Gebühren sowie dynamische Entgelte mit Anreizmechanismen. Die Bundesnetzagentur selbst favorisiert einen Mindestpreis-Mechanismus, der eine Rückforderung vorsieht, falls die dynamischen Gebühren die Finanzierungskosten übersteigen.
Vertreter der Energiewirtschaft lehnten ein vorzeitiges Ende der Befreiung ab und verwiesen auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes. Die Bundesnetzagentur hielt jedoch an der Möglichkeit eines früheren Auslaufens fest. Sie begründete dies mit Bedenken hinsichtlich Wettbewerbsnachteilen für neue Speicherprojekte und dem Risiko rückwirkender Effekte.
Der AgNes-Prozess wird mit einer Fachdiskussion zu Einspeisevergütungen am 20. Februar fortgesetzt, gefolgt von einer Sitzung zur Kostenverteilung im März. Erste Zwischenergebnisse sollen im zweiten Quartal dieses Jahres veröffentlicht werden. Ein erster Entwurf des neuen Regulierungsrahmens wird dann bis Mitte 2026 erwartet.
Die Überprüfung wird maßgeblich bestimmen, wie Speicherbetreiber nach 2029 belastet werden. Die Präferenz der Behörde für einen Mindestpreis-Mechanismus und dynamische Gebühren deutet auf einen Wandel weg vom bisherigen Befreiungsmodell hin. Endgültige Entscheidungen werden nach weiteren Konsultationen und der Veröffentlichung der Zwischenergebnisse noch in diesem Jahr fallen.