14 March 2026, 08:01

BSG-Urteil revolutioniert Abrechnung von Rezepturarzneimitteln ab 2024

Ein Plakat mit Text und Logo, auf dem steht: "160 Milliarden Euro die Menge, die Steuerzahler seit dem Verhandeln von Medicare über niedrigere Arzneimittelpreise sparen werden."

BSG-Urteil revolutioniert Abrechnung von Rezepturarzneimitteln ab 2024

Ein neues Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) ändert die Abrechnung von Rezepturarzneimitteln in Apotheken grundlegend. Die Entscheidung, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft tritt, legt klare Richtlinien für die Preisgestaltung fest und beseitigt bisherige Unsicherheiten bei Streitigkeiten über Wirtschaftlichkeit mit den Krankenkassen. Apotheken stehen nun vor der Aufgabe, ihre Systeme fristgerecht anzupassen und ihr Personal entsprechend zu schulen.

Das BSG-Urteil bestätigt, dass die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) Vorrang vor vertraglichen Preisvereinbarungen hat. Damit können Krankenkassen Erstattungssätze künftig nicht mehr mit dem Verweis auf günstigere Alternativen anfechten. Die Regelung betrifft sowohl Wirkstoffe als auch Hilfsstoffe – und nicht nur Fertigarzneimittel.

Nach den neuen Vorgaben müssen Apotheken bei der Preisberechnung die kleinste gelistete Packungsgröße zugrunde legen – selbst wenn nur ein Teil davon verwendet wird. Das abstrakte Abrechnungsmodell vereinfacht die Prozesse, da Haltbarkeit oder Teilentnahmen keine Rolle mehr spielen. Zudem sind Apotheken nicht länger verpflichtet, kleinere Packungen oder Reimporte zu beschaffen, um die Kosten zu rechtfertigen.

Um die Vorgaben umzusetzen, müssen Apotheken ihre Abrechnungssoftware an die vom Gericht festgelegte Methodik anpassen. Sie sollten aktuelle Leitlinien von Apothekerverbänden und Krankenkassen einholen. Eine Schulung der Mitarbeiter zu den neuen Abläufen ist unverzichtbar, und die Dokumentation muss für mögliche Prüfungen durch die gesetzlichen Krankenversicherungen vorgehalten werden.

Das Urteil schafft Klarheit bei der Abrechnung von Rezepturen und stärkt die Position der Apotheken in Auseinandersetzungen mit den Kassen. Durch die standardisierte Preisbildung auf Basis von Packungsgrößen wird das Verfahren berechenbarer. Apotheken müssen nun sicherstellen, dass ihre Systeme und Mitarbeiter bis zum Jahresende vollumfänglich vorbereitet sind.