19 April 2026, 04:02

Bewährungsstrafe für Raubüberfall auf Euskirchener Apotheke mit Hammer

Ein Apotheker in einem weißen Kittel hält eine Flasche, während er mit einem Kunden spricht, der an einem Tisch in einer Apotheke sitzt. Im Hintergrund befinden sich Regale mit Flaschen und anderen Gegenständen.

Bewährungsstrafe für Raubüberfall auf Euskirchener Apotheke mit Hammer

Ein 41-jähriger Mann ist nach dem Überfall auf eine Apotheke in Euskirchen im vergangenen Sommer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Bonn sprach ihn des besonders schweren Raubes schuldig, stellte jedoch fest, dass die Tat weder sorgfältig geplant noch professionell ausgeführt worden sei.

Der Vorfall ereignete sich Mitte Juni 2024, als der Mann mit verhülltem Gesicht die Apotheke betrat. Bewaffnet mit einem Hammer bedrohte er den Inhaber, riss etwa 200 Euro aus der Kasse, zerschlug eine Glasvitrine und floh anschließend.

Die Behörden nahmen den Verdächtigen später fest und klagten ihn wegen schweren Raubes an. Während des Prozesses gestand er die Tat in vollem Umfang. Vor Gericht wurde zudem bekannt, dass er dem Opfer 1.000 Euro als Schadensersatz gezahlt und sich persönlich entschuldigt hatte – was dieses auch annahm.

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Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Da der Apotheker bereits entschädigt worden war und der Angeklagte die Tat eingestanden hatte, flossen diese Umstände in das Urteil mit ein. Mit der Verurteilung ist das Verfahren nun abgeschlossen.

Quelle