Bewährungsstrafe für Raubüberfall auf Euskirchener Apotheke mit Hammer
Moritz NeumannBewährungsstrafe für Raubüberfall auf Euskirchener Apotheke mit Hammer
Ein 41-jähriger Mann ist nach dem Überfall auf eine Apotheke in Euskirchen im vergangenen Sommer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Bonn sprach ihn des besonders schweren Raubes schuldig, stellte jedoch fest, dass die Tat weder sorgfältig geplant noch professionell ausgeführt worden sei.
Der Vorfall ereignete sich Mitte Juni 2024, als der Mann mit verhülltem Gesicht die Apotheke betrat. Bewaffnet mit einem Hammer bedrohte er den Inhaber, riss etwa 200 Euro aus der Kasse, zerschlug eine Glasvitrine und floh anschließend.
Die Behörden nahmen den Verdächtigen später fest und klagten ihn wegen schweren Raubes an. Während des Prozesses gestand er die Tat in vollem Umfang. Vor Gericht wurde zudem bekannt, dass er dem Opfer 1.000 Euro als Schadensersatz gezahlt und sich persönlich entschuldigt hatte – was dieses auch annahm.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Da der Apotheker bereits entschädigt worden war und der Angeklagte die Tat eingestanden hatte, flossen diese Umstände in das Urteil mit ein. Mit der Verurteilung ist das Verfahren nun abgeschlossen.






