Akif Pirincci nach Volksverhetzungsvorwurf vorerst freigesprochen – doch der Fall geht weiter
Noah MayerAutor Pirincci in Bonn von Anstiftung-Anklage freigesprochen - Akif Pirincci nach Volksverhetzungsvorwurf vorerst freigesprochen – doch der Fall geht weiter
Der Autor Akif Pirincci ist nach einem langwierigen Rechtsstreit in Bonn vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Das Urteil folgt auf eine Reihe von Berufungen und Revisionen im Zusammenhang mit einem umstrittenen Blogbeitrag aus dem Jahr 2022. Allerdings ist der Freispruch noch nicht rechtskräftig, da der Fall zur erneuten Prüfung an eine untere Instanz zurückverwiesen wurde.
Pirincci erlangte erstmals 1989 Bekanntheit mit einem Roman über einen katzenhaften Detektiv. Im Laufe der Zeit verschob sich sein Werk hin zu Themen der rechtspopulistischen Szene und fand so auch außerhalb literarischer Kreise Beachtung. Zudem trat er als Redner bei Pegida-Kundgebungen auf.
Der Rechtsstreit dreht sich um Äußerungen, die Pirincci 2022 auf seiner Website Der kleine Akif veröffentlicht hatte. Ein Bonner Gericht verurteilte ihn 2024 zunächst wegen Volksverhetzung zu einer neunmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung. In der Berufung wurde das Urteil später auf acht Monate Bewährung reduziert.
Eine weitere Wende nahm der Fall, als das Oberlandesgericht Köln eingriff. Es beanstandete Mängel im ursprünglichen Urteil, insbesondere bei der Bewertung der Diskriminierungsvorwürfe. Statt einer "überwiegenden Wahrscheinlichkeit" der Strafbarkeit hatten die Richter lediglich die "Möglichkeit" einer Schädigung geprüft – ein Fehler, der eine Neuverhandlung erforderlich machte.
Diese Woche hob das Oberlandesgericht Bonn das Urteil teilweise auf. Es entschied, dass Pirinccis Äußerungen mehrdeutig seien und zumindest eine nicht strafbare Deutungsmöglichkeit zuließen. Trotz des Freispruchs wurde der Fall an das Landgericht zurückverwiesen, das unter korrigierten rechtlichen Maßstäben neu entscheiden muss.
Das aktuelle Urteil entlastet Pirincci vorerst von dem Vorwurf der Volksverhetzung, doch das Verfahren ist damit noch nicht abgeschlossen. Das Landgericht muss die Beweislage erneut prüfen und dabei strengere Standards für den Nachweis von Diskriminierung anlegen. Bis dahin bleibt der endgültige Ausgang des Verfahrens ungewiss.