04 April 2026, 12:03

AfD-Funktionär Schramm stellt Richter Beucker wegen Befangenheit infrage

Deutsches Propagandaplakat für die NSDAP, das zwei Männer auf einem Sofa zeigt.

AfD-Funktionär Schramm stellt Richter Beucker wegen Befangenheit infrage

Ein Antrag auf Ablehnung des Richters Hartmut Beucker in den Parteiausschlussverfahren gegen den AfD-Funktionär Tim Schramm ist eingereicht worden. Der Landesvorstand von Nordrhein-Westfalen stellte den Antrag am 26. September und begründete ihn mit Bedenken wegen möglicher Befangenheit. Schramm bleibt unterdessen politisch aktiv – erst kürzlich zog er trotz des laufenden Streits in den Wuppertaler Stadtrat ein.

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In dem Antrag wird argumentiert, dass angebliche persönliche Verbindungen zwischen Beucker und Schramm unvermeidbare Zweifel an seiner Unparteilichkeit aufwerfen. Besonders hervorgehoben werden Beuckers Rolle bei Schrammms Aufnahmegespräch sowie seine Unterschrift unter den Mitgliedschaftsantrag. Der Landesvorstand verwies zudem auf Schrammms Kontakte zum AfD-Landtagsabgeordneten Sven Tritschler als weiteren Hinweis auf eine mögliche Voreingenommenheit.

Schramm sieht sich Vorwürfen ausgesetzt, aufgrund seines Militärdienstes in der Ukraine gegen russische Truppen parteiisch zu handeln. Er wies die Anschuldigungen zurück und bezeichnete das Verfahren als ideologisch motiviert. Zwar gibt es keine öffentlichen Aufzeichnungen über Beuckers politische Haltung in früheren Urteilen, doch der Landesvorstand besteht darauf, dass die Bedenken berechtigt seien.

Das Disziplinargremium hat noch keine Entscheidung getroffen. Der Landesvorstand hat jedoch beantragt, vor einem endgültigen Beschluss zu Beuckers Stellungnahme Stellung nehmen zu dürfen.

Das Ergebnis des Ablehnungsantrags wird entscheiden, ob Beucker weiterhin für Schrammms Ausschlussverfahren zuständig bleibt. Sollte der Antrag stattgegeben werden, würde ein neuer Richter die Verhandlungen übernehmen. Schramm behält unterdessen sein neu gewonnenes Mandat im Wuppertaler Stadtrat, während das juristische Verfahren läuft.

Quelle