AfD-Einstufung als rechtsextrem: Wie eine E-Mail um 8 Uhr alles veränderte
Moritz NeumannAfD-Einstufung als rechtsextrem: Wie eine E-Mail um 8 Uhr alles veränderte
Die Einstufung der deutschen AfD als "bestätigte rechtsextreme Bewegung" sorgte im Mai 2025 für juristische und politische Wirren. Eine in letzter Minute getroffene Entscheidung der scheidenden Innenministerin Nancy Faeser wurde umgehend vor Gericht angefochten, was zu einer vorläufigen Aussetzung des Beschlusses führte. Die Folgen offenbarten prozedurale Eile und ebneten den Weg für eine langwierige Überprüfung unter ihrem Nachfolger.
Am Freitag, dem 2. Mai 2025, schickte Staatssekretär Hans-Georg Engelke eine dringende E-Mail an führende Beamte des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV). Die um 8:00 Uhr versendete Nachricht wies sie an, die hochgestufte Extremismus-Einstufung der AfD bis 10:00 Uhr desselben Tages zu finalisieren und öffentlich bekannt zu geben. Interne Unterlagen deuteten später darauf hin, dass der Schritt in den letzten Tagen von Faesers Amtszeit überstürzt durchgepeitscht worden war.
Die Bekanntgabe erfolgte wie geplant am 2. Mai. Doch bereits innerhalb weniger Stunden setzte das Verwaltungsgericht Köln die Einstufung vorläufig außer Kraft. Der darauffolgende Rechtsstreit brachte über 20 Aktenordner mit Schriftstücken und 1,5 Terabyte an digitalen Beweismaterialien hervor, die geprüft werden mussten.
Vier Tage später, am 6. Mai 2025, übergab Faeser offiziell die Amtsgeschäfte des Innenministeriums an ihren Nachfolger, Alexander Dobrindt von der CSU. Von Anfang an signalisierte Dobrindt einen anderen Kurs. Er betonte, die AfD müsse an der Wahlurne und nicht durch Verbote geschlagen werden, und eine vollständige Parteiverbot setze weitaus strengere rechtliche Maßstäbe voraus als das Etikett "bestätigt rechtsextrem".
Im Februar 2026 griff das Kölner Gericht erneut ein und untersagte dem BfV vorläufig, die AfD als "gesichert rechtsextrem" einzustufen. Noch im selben Monat kündigte Dobrindt eine gründliche Neubewertung der BfV-Einschätzung an. Er räumte ein, dass unter Faeser keine inhaltliche Prüfung stattgefunden habe, behielt den Status der AfD als "Prüffall" aber bis zum Abschluss der neuen Bewertung bei.
Während seiner Amtszeit machte Dobrindt deutlich, dass die gezielte Überwachung der AfD durch den Verfassungsschutz für sein Ministerium keine politische Priorität darstellen werde.
Stand Anfang 2026 bleibt die Einstufung der AfD in einer rechtlichen und administrativen Schwebe. Dobrindts Entscheidung, eine vollständige Überprüfung einzuleiten, bedeutet, dass der Status der Partei von einer neuen Bewertung abhängen wird – und nicht vom umstrittenen Beschluss von 2025. Das Verfahren zieht sich bereits seit fast einem Jahr hin, ohne dass eine baldige Lösung in Sicht wäre.






