3,6-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Gericht in Köln
Felix Schneider3,6-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Gericht in Köln
In Köln müssen sich eine Krankenschwester und ein Apotheker wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an einem Betrugsfall in Höhe von 3,6 Millionen Euro vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden vor, über einen Zeitraum von zwei Jahren Krankenkassen durch die Abrechnung unnötiger Medizinprodukte betrogen zu haben. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen teure Wundauflagen, die ohne ausreichende medizinische Begründung verordnet wurden.
Zwischen Februar 2020 und Juli 2022 soll die Krankenschwester gefälschte Rezepte für SymbioInfekt TheraKits besorgt haben, von denen jedes etwa 3.400 Euro kostete. Ihr Pflegedienst rechnete die Produkte anschließend bei den Krankenkassen ab und erzielte so Forderungen in Höhe von insgesamt 3,6 Millionen Euro. Die deutschen Gesundheitsbehörden stufen das TheraKit als Medizinprodukt der Klasse IIb ein, für das vor einer Kostenerstattung ein strenger Nachweis der medizinischen Notwendigkeit erforderlich ist – genau dies sei laut Anklage unterblieben.
Der Apotheker soll die Rezepte abgewickelt und dabei den Großhandelspreis abzüglich eines Rabatts von zehn Prozent einbehalten haben. Die Staatsanwaltschaft geht von 30 Einzelfällen gewerbsmäßigen Betrugs aus, bei denen die beiden zusammenarbeiteten. Der Apotheker bestreitet jedoch, von den Macenschaften gewusst zu haben, und berief sich in seiner Aussage auf Zusicherungen über geringere Kosten und korrekte Abrechnungen.
Bei einer Verurteilung müsste der Apotheker die vollen 3,6 Millionen Euro zurückzahlen. Bisher wurden 900.000 Euro erstattet; der Restbetrag soll in monatlichen Raten von 10.000 Euro beglichen werden.
Der Prozess wirft ein Schlaglicht auf die strengen Erstattungsregeln für hochpreisige Medizinprodukte in Deutschland. Krankenkassen übernehmen die Kosten für solche Produkte nur, wenn eine klare medizinische Notwendigkeit nachgewiesen wird. Das Urteil wird zeigen, ob die Angeklagten den vollen Betrag zurückerstatten müssen.






