11 February 2026, 20:01

19 Jahre in Köln trotz abgelehntem Asyl: Wie ein Bosnier das System herausfordert

Eine rote Briefmarke aus dem Jahr 1938 mit der Aufschrift "Bosnien Herzegowina" und einer Illustration von Bergen und einem Fluss in unbenutztem Zustand.

19 Jahre in Köln trotz abgelehntem Asyl: Wie ein Bosnier das System herausfordert

Ein Bosnier lebt seit über zwei Jahrzehnten in Köln – trotz abgelehntem Asylantrag und mehrfacher Verurteilungen. Huso B. kam 2003 nach Deutschland und hält sich seitdem mit einer wiederkehrenden Duldung im Land auf. Sein Fall verdeutlicht die Herausforderungen, vor denen Stadtbehörden stehen, wenn sie rechtliche Vorgaben mit familiären Aspekten abwägen müssen.

Huso B. beantragte 2003 in Köln erstmals Asyl, doch sein Gesuch wurde abgelehnt, da Bosnien-Herzegowina als sicheres Herkunftsland eingestuft wird. Dennoch wurde er nie abgeschoben. Im Laufe der Jahre bekam er mit seiner Frau acht minderjährige Kinder, die alle in Deutschland geboren wurden. Diese Familiensituation führte zu wiederholten Verlängerungen seiner Duldung – einer vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung –, während Behörden Faktoren wie den Familienschutz und das Kindeswohl prüften.

Seit 2010 ist Huso B. der Polizei wegen verschiedener Betrugsdelikte bekannt. Er wurde mehrfach verurteilt, darunter kürzlich wegen des Versuchs, eine Drogeriekette mit Geschenkgutscheinen zu betrügen. Trotz dieser juristischen Probleme wurde seine Abschiebung nie vollstreckt, selbst nach einer erfolglosen Berufung.

Stand September 2023 erhält seine zehnköpfige Familie monatlich 7.250,77 Euro an Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Jedes Familienmitglied hat je nach Alter und Status Anspruch auf zwischen 630 und 835 Euro. Unterdessen prüft die Kölner Verwaltung weiterhin Fälle wie seinen, wobei die genauen Zahlen zu Abschiebeausnahmen aus familiären Gründen für 2023 nicht offengelegt wurden.

2025 schob die Stadt 245 Personen ab, darunter 130 verurteilte Straftäter. Huso B. war nicht darunter.

Nach 19 Jahren mit vorübergehendem Schutz bleibt Huso B. in Deutschland – gestützt durch Sozialleistungen und vor einer Abschiebung geschützt, weil seine Kinder hier geboren wurden. Sein Fall spiegelt die anhaltende Spannung zwischen Migrationsvollzug und humanitären Erwägungen wider. Wie die Stadt mit ähnlichen Konstellationen umgeht, wird voraussichtlich weiter kritisch beobachtet werden, während sich die Politik weiterentwickelt.